AKUSTIKUSNEURINOM · VESTIBULARISSCHWANNOM

Akustikus­neurinom.
Welcher Weg passt
zu Ihrem Befund?

Abwarten, operieren oder gezielt bestrahlen? Nach der Diagnose zählen Größe, Wachstum und Hörvermögen. Gemeinsam lässt sich klären, ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist.

Im offiziellen ERCM-Kontaktformular starten Sie Ihre Anfrage und können einen Uploadzugang für Befunde anfordern. Hier werden keine Patientendaten erfasst.

Dr. med. Markus Kufeld mit einer Patientin am ZAP-X im ERCM

Persönliche Betreuung am ZAP-X im ERCM.

MRT und Hörtest   die Ausgangslage verstehen

Drei Behandlungswege   individuell abwägen

Langfristige Nachsorge   den Verlauf begleiten

DIE DREI WEGE

Nicht jeder Befund
braucht dieselbe Behandlung.

Beobachten, operieren oder bestrahlen: Neben der Radiochirurgie kommen auch andere Formen einer auf mehrere Termine verteilten Strahlentherapie infrage. Die Auswahl hängt vom Befund ab. [3] [4]

01

Kontrolliertes Abwarten

Bei kleinen, beschwerdearmen Befunden ohne nachgewiesenes Wachstum kann eine geplante Beobachtung sinnvoll sein.

Regelmäßige MRT- und Hörkontrollen statt unmittelbarer Behandlung. Das Hören kann sich auch ohne Therapie verschlechtern.

02

Mikrochirurgie

Bei großen Tumoren mit erheblichem Druck auf den Hirnstamm kann eine operative Entlastung erforderlich sein.

Tumorgewebe wird unter Narkose entfernt. Risiken für Hörvermögen und Gesichtsnerv werden individuell besprochen.

03

Bestrahlung / Radiochirurgie

Bei ausgewählten kleinen und mittelgroßen Tumoren ohne ausgeprägte Hirnstammkompression kann eine gezielte Bestrahlung infrage kommen.

Ziel ist die Kontrolle des Wachstums, nicht die sofortige Entfernung. Hörerhalt ist ein Ziel, keine Zusage.

Bei großen Tumoren mit erheblicher Hirnstammkompression steht die operative Entlastung im Vordergrund. In ausgewählten Fällen kann anschließend ein Resttumor bestrahlt werden. [4]

DIE INDIVIDUELLE SITUATION ZÄHLT

Nicht nur die Größe.
Auch das Gehör zählt.

Ein Akustikusneurinom ist ein meist langsam wachsender, gutartiger Tumor am Gleichgewichtsnerv. Manche Befunde bleiben über längere Zeit unverändert. Bei einem kleinen Zufallsbefund ohne Beschwerden kann kontrolliertes Abwarten mit regelmäßigen MRT- und Hörkontrollen sinnvoll sein. [3] [4]

Wächst der Tumor oder verschlechtert sich das Hören, sollte die Behandlungsentscheidung erneut ärztlich geprüft werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine sofortige Bestrahlung der richtige Weg ist. [4]

Aktuelle MRT-Aufnahmen und frühere Vergleichsaufnahmen

Hörtest (Audiogramm) und vorhandenes Hörvermögen

Wachstum, Beschwerden und bisherige Behandlungen

Persönliche Ziele, Begleiterkrankungen und Lebenssituation

ÄRZTETEAM AM ERCM

Dr. med. Markus Kufeld – Neurochirurg – Radiochirurg

Dr. med.
Markus Kufeld

Neurochirurg – Radiochirurg

Dr. med. Antonio Santacroce – Neurochirurg – Radioonkologe

Dr. med.
Antonio Santacroce

Neurochirurg – Radioonkologe

RADIOCHIRURGIE BEIM AKUSTIKUSNEURINOM

Hohe Präzision.
Realistische Erwartungen.

Die Strahlung wird aus vielen Richtungen auf den Tumor gebündelt. In der Planung werden insbesondere Hörnerv, Gesichtsnerv und Hirnstamm berücksichtigt. Am ERCM stehen CyberKnife S7 und ZAP-X zur Verfügung. Welches Vorgehen geeignet ist, entscheidet die individuelle Behandlungsplanung. [3]

Die Behandlung erfolgt ambulant, ohne Schnitt und in der Regel ohne Narkose. Je nach Befund sind eine oder mehrere Sitzungen vorgesehen. Die Zahl der Termine und die Dauer werden im ärztlichen Gespräch geklärt. [3]

Keine operative Entfernung des Tumors

Ambulante Behandlung, in der Regel ohne Narkose

Eine oder mehrere Sitzungen – abhängig vom Befund

Präzision bedeutet nicht Risikofreiheit. Mögliche Folgen sind unter anderem eine Verschlechterung des Hörens, eine Schwäche des Gesichtsnervs, Gefühlsstörungen im Gesicht oder Schwellungen. Auch spätere Veränderungen müssen kontrolliert werden. [1] [3]

EIN KLARER NÄCHSTER SCHRITT

Von der Anfrage
zur ärztlichen Einordnung.

01 / ERCM-FORMULAR

Anfrage starten

Der Anfragebutton führt zum offiziellen ERCM-Kontaktformular. Hier auf der Landingpage werden keine Patientendaten erfasst.

02 / UNTERLAGEN

MRT und Hörtest bereitstellen

Aktuelle MRT-Aufnahmen, Voraufnahmen und ein Audiogramm helfen bei der Einordnung. Im Kontaktformular können Sie die Zugangsdaten für einen Befundupload anfordern.

03 / ÄRZTLICHE PRÜFUNG

Möglichkeiten besprechen

Das Team bewertet Ihren Befund und bespricht Behandlungswege, den passenden Zeitpunkt und realistische Erwartungen.

Wenn eine Behandlung infrage kommt: Die benötigte Bildgebung und der Bestrahlungsplan werden individuell vorbereitet. Termine, Zahl der Sitzungen und mögliche Nebenwirkungen werden vorab besprochen.

Nach der Behandlung: Das ERCM beschreibt MRT- und Hörkontrollen nach sechs und zwölf Monaten, danach in der Regel jährlich. Der genaue Plan richtet sich nach Ihrem Verlauf.

ERCM-Video über Akustikusneurinome

ERCM VIDEO

Die Diagnose verstehen.
Die Möglichkeiten einordnen.

Im offiziellen ERCM-Video erfahren Sie mehr über Akustikusneurinome und die Behandlungswege.

Videos öffnen auf YouTube; kein automatisches Abspielen. Ein persönlicher Erfahrungsbericht ist keine Vorhersage für Ihr Ergebnis.

WAS PATIENTEN BESONDERS BESCHÄFTIGT

Tumorkontrolle ist
nicht gleich Hörerhalt.

Auch während der Beobachtung kann sich das Hören verschlechtern. Das vorhandene Hörvermögen ist deshalb ein wichtiger Ausgangspunkt für die Entscheidung. Eine Behandlung kann jedoch weder den Hörerhalt garantieren noch bereits verlorenes Hören zuverlässig wiederherstellen. [3]

Tinnitus und Gleichgewichtsbeschwerden müssen gesondert beurteilt werden. Eine Kontrolle des Tumorwachstums bedeutet nicht automatisch, dass diese Beschwerden verschwinden.

In der Auswertung von 2019 betrug der mediane Hörunterschied zwischen betroffenem und gegenüberliegendem Ohr vor der Behandlung 17 Dezibel. Nach einem Jahr wurden 23 Dezibel, nach fünf Jahren 29 Dezibel berichtet. Verwertbare Vorher-Nachher-Audiogramme lagen nach einem Jahr für 210 und nach fünf Jahren für 55 Patienten vor – nicht für alle 996 Patienten. [1]

Eine ältere Studie von Wowra et al. mit insgesamt 386 Patienten berichtete einen Erhalt gebrauchsfähigen Hörens bei 75,1 % der untersuchten Hör-Teilgruppe: 124 von 165 Patienten. Diese Untersuchung umfasste Gamma-Knife- und CyberKnife-Behandlungen zwischen 1995 und 2008 mit mindestens drei Jahren Nachbeobachtung. Der Wert ist deshalb keine allgemeine Hörerhaltungsquote für jede heutige Behandlung. [2]

Die Zahlen zeigen: Das Hören kann im Verlauf abnehmen. Eine Studie ohne unbehandelte Vergleichsgruppe kann nicht zuverlässig trennen, welcher Anteil auf die Behandlung und welcher auf den natürlichen Krankheitsverlauf zurückgeht. Entscheidend bleiben Ausgangsgehör, Verlauf und individuelle Planung.

WISSENSCHAFTLICHER HINTERGRUND

Was Studien zeigen.
Und was sie nicht versprechen.

Windisch et al. untersuchten 996 Patienten mit 1.002 Vestibularisschwannomen, die zwischen 2005 und 2018 einzeitig mit dem CyberKnife behandelt wurden. Die mediane Nachbeobachtung lag bei 3,6 Jahren. Die folgenden Zahlen beschreiben geschätzte Tumorkontrolle – nicht Hörerhalt oder Heilung. [1]

Windisch et al. · Cureus, 2019
CyberKnife · Einzeitbestrahlung
Retrospektive Einzelzentrum-Auswertung

96,6 %

Tumorkontrolle nach 3 Jahren

92,3 %

Tumorkontrolle nach 5 Jahren

90,8 %

Tumorkontrolle nach 10 Jahren
Langzeitdaten für 48 Tumoren verfügbar.

Beobachtete Nebenwirkungen: Im Studienabstract werden 0,9 % dauerhafte und 0,5 % vorübergehende Schwächen des Gesichtsnervs sowie 0,6 % behandlungsbedürftige Störungen des Hirnwasserabflusses (Hydrozephalus) berichtet. Gefühlsstörungen im Gesicht wurden ebenfalls beobachtet. [1]

Retrospektive Einzelzentrum-Auswertung ohne Kontrollgruppe; mindestens ein Jahr Nachbeobachtung. Tumorkontrolle als Kaplan-Meier-Schätzung. Für die Zehnjahresauswertung waren Nachbeobachtungsdaten von 48 Tumoren verfügbar. Individuelle Ergebnisse können abweichen; die Zahlen belegen keine pauschale Überlegenheit gegenüber anderen Behandlungen.

KURZ BEANTWORTET

Fragen nach der Diagnose.

Verschwindet der Tumor nach der Behandlung?

Ziel ist die Kontrolle des weiteren Wachstums, nicht die sofortige Entfernung. Der Tumor kann über längere Zeit stabil bleiben oder kleiner werden. Eine vorübergehende Größenzunahme kann ebenfalls auftreten. Kontrollaufnahmen müssen deshalb im Verlauf ärztlich beurteilt werden. [3]

Kann ich nach der Radiochirurgie noch operiert werden?

Eine Operation kann auch nach einer Bestrahlung möglich oder erforderlich sein. Welche Möglichkeiten und Risiken bestehen, muss dann neurochirurgisch neu beurteilt werden. Die vorausgegangene Bestrahlung gehört zu dieser Beurteilung. Umgekehrt kann bei ausgewählten Rest- oder Rezidivtumoren nach einer Operation Radiochirurgie geprüft werden. [3]

Wie hoch ist das Risiko einer Gesichtslähmung?

In der veröffentlichten Auswertung von 2019 wurden bei 0,9 % der Patienten dauerhafte und bei 0,5 % vorübergehende Schwächen des Gesichtsnervs berichtet. Es handelt sich um Gruppenwerte, nicht um Ihr persönliches Risiko. Ausgangsbefund, Größe und Verlauf müssen individuell berücksichtigt werden. [1]

Bis zu welcher Größe ist Radiochirurgie sinnvoll?

Häufig wird sie bei kleinen und mittelgroßen Tumoren bis ungefähr 3 cm geprüft. Die Größe allein entscheidet jedoch nicht: Lage, Druck auf den Hirnstamm und Beschwerden sind ebenso wichtig. Bei erheblicher Hirnstammkompression steht die operative Entlastung im Vordergrund. [3] [4]

Bessert sich mein Gleichgewicht nach der Behandlung?

Das lässt sich nicht zusagen. Beschwerden können sich im Verlauf verändern oder bestehen bleiben. Ob beispielsweise gezieltes Gleichgewichtstraining sinnvoll ist, sollte HNO-ärztlich oder im Behandlungsteam besprochen werden.

CyberKnife oder ZAP-X – was ist besser?

Keines der Systeme ist pauschal für jeden Befund besser. Entscheidend sind die individuelle Zielregion und die geplante Belastung benachbarter Strukturen. Das ERCM setzt beide Systeme ein und wählt das Vorgehen anhand der Behandlungsplanung. [3]

Muss ich für eine erste Einschätzung nach München kommen?

Fragen Sie das ERCM nach der Möglichkeit einer ersten Beurteilung anhand Ihrer vorhandenen Unterlagen. Welche Untersuchungen und persönlichen Termine erforderlich sind, wird individuell geklärt. Die Behandlung selbst erfolgt vor Ort.

Wie oft muss ich danach zur Kontrolle?

Das ERCM beschreibt MRT-Kontrollen nach sechs und zwölf Monaten und anschließend in der Regel jährlich, begleitet von Hörtests. Der genaue Nachsorgeplan hängt von Ihrem Befund und Verlauf ab. [3]

Kostenübernahme vorab klären. Ob Ihre Versicherung die Behandlung übernimmt und welche Unterlagen nötig sind, klären Sie bitte mit dem ERCM und Ihrer Versicherung. Für Selbstzahler und internationale Patienten ist eine individuelle Kosteninformation erforderlich.

Lassen Sie Ihren Befund
ärztlich einordnen.

Aktuelle Bildgebung, Hörvermögen und Verlauf bilden die Grundlage. Das ERCM-Team bespricht mit Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt.

Eine Anfrage ist keine Behandlungszusage.